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Beckmeyer: Bedarfsgerechte Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen - Zugang zu kostenfreier Bildung ist der beste Armutsschutz!

09.02.2010
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder im „Hartz IV“-Bezug erklärt der SPD-Landesvorsitzende Uwe Beckmeyer:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt und unterstreicht die Forderung der SPD im Land Bremen nach eigenständigen Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. Zu einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern und zum Schutz vor Kinderarmut gehören auch weitere Geld- oder Sachleistungen wie das von der SPD in der letzten Bundesregierung initiierte Schulstarterpaket oder das im Land Bremen erfolgreich eingeführte Modell des kostenlosen warmen Mittagessens für Kinder aus benachteiligten Familien. Das Verfassungsgerichtsurteil ist ein klarer Auftrag an die jetzige Bundesregierung und die Mehrheit im Deutschen Bundestag, neben der geforderten transparenten Neuberechnung der Regelsätze diesen eingeschlagenen Weg fortzusetzen und auch dafür zu sorgen, dass die Länder und Kommunen die von ihnen begonnenen Maßnahmen weiter fortführen können. Steuersenkungen in großem Umfang konterkarieren dieses Ziel einer bedarfsgerechten und finanzierbaren Versorgung und einen wirksamen Schutz vor Kinderarmut. Der Zugang zu kostenfreien Bildungsangeboten ist nicht nur ein Menschenrecht, sondern ist auch der beste Schutz vor künftiger Armut. Die Bremer SPD sieht sich deshalb auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darin bestätigt, dass der Erhalt des kostenfreien Studiums der richtige Weg ist, die Bildungsbeteiligung vor Jugendlichen aus armen oder von Armut bedrohten Verhältnissen zu erhöhen. Wir wollen diesen Weg weiter gehen und setzen uns deshalb für die Ausweitung des kostenfreien Bildungsweges von der Krippe bis zur Hochschule ein. Um diesen Weg erfolgreich zu gestalten, bedarf es jedoch der Unterstützung des Bundes. Ein erster Schritt dazu wäre die Rücknahme der geplanten Steuerentlastungen für Besserverdienende und das Hotelgewerbe, um den vom Verfassungsgericht erteilten Auftrag erfüllen zu können.“