1. Zwischenbilanz der Sanierungspolitik
1.1. Mit der Sanierungspolitik konnten für Bremen wichtige Fortschritte erreicht werden:
- Der wirtschaftliche Strukturwandel, der Ausbau als Wissenschaftsstandort und die Erneuerung der Städte Bremen und Bremerhaven konnten entscheidend vorangebracht werden.
- Trotz großer finanzieller und sozialer Probleme in der Folge des wirtschaftlichen Strukturwandels und der deutschen Wiedervereinigung konnte Bremen seine Stellung als Bundesland und Großstadt im deutschen Städtesystem behaupten.
- Bremen und Bremerhaven haben als Großstädte für die Bürgerinnen und Bürger und für die auswärtigen Gäste wieder an Attraktivität gewonnen.
- Für die Bremer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist die Zahl der Arbeitslosen und der Bezieher öffentlicher Sozialleistungen zu hoch, sind die Bildungschancen zu ungleich verteilt. In der Bewahrung des sozialen Zusammenhalts der Stadtgesellschaft sehen wir daher eine der größten Aufgaben Bremischer Politik!
- Die Sanierung der öffentlichen Finanzen konnte trotz großer Eigenanstrengungen insbesondere wegen hoher Einnahmeausfälle durch die Steuerpolitik des Bundes nicht umgesetzt werden.
- Im Jahre 2007 wird die Bremische Bürgerschaft neu gewählt werden. Dann wird die Bremer SPD mit dem neuen Präsidenten des Senats, Jens Böhrnsen, wieder bei allen Bürgerinnen und Bürgern um das politische Vertrauen dafür werben, die politische Führungskraft im Zwei-Städte-Staat zu bleiben.
- seine Selbständigkeit als Bundesland zum Wohle der Menschen verteidigt,
- sich im Kontext der Bundesländer und der Großstädte als urbaner, weltoffener Zweitstädte-Staat in Europa behauptet und
- die Landes- und Stadtpolitik sich im Zusammenwirken mit den Bürgerinnen und Bürgern neuen Entwicklungen und politischen Herausforderungen stellt.
- den Primärsaldoausgleich seiner öffentlichen Haushalte und die Verringerung der Neuverschuldung anstreben,
- seine Investitionen pro Einwohner auf das Niveaus Hamburgs absenken,
- den erfolgreichen Wandel der regionalen Wirtschaftsstruktur fortsetzen und
- dabei die besonderen Probleme Bremerhavens berücksichtigen, insbesondere durch einen gerechten Finanzausgleich zwischen den beiden Städten im Zwei-Städte-Staat nach dem Gleichstellungsgrundsatz in Artikel 65 Satz 3 der Bremischen Landesverfassung, in dem es heißt: „Die Freie Hansestadt Bremen bekennt sich zum Zusammenhalt der Gemeinden des Landes und wirkt auf gleichwertige Lebensverhältnisse hin“.
- Bremen auch in den nächsten Jahren einen eigenen Beitrag zur finanziellen Konsolidierung leistet und die politischen und institutionellen Strukturen des Zwei-Städte-Staates weiter reformiert,
- durch eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und durch Verhandlungen mit dem Bund im Zusammenwirken mit den Ländern eine weitere Finanzhilfe zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage durchgesetzt werden kann,
- bei der Föderalismusreform finanzielle und aufgabenmäßige Verbesserungen für den Zwei-Städte-Staat erreicht werden und
- dass die staatlichen Rahmenbedingungen für eine bessere finanzielle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung der deutschen Großstädte geschaffen werden.
- politische Prioritäten setzen und den unumgänglichen allgemeinen Sparkurs sozialverträglich gestalten und fortsetzen,
- die öffentlichen Unternehmen wirksamer kontrollieren und ihre Zahl weiter reduzieren,
- die Mitbestimmungsrechte der Personalräte erhalten und dafür eintreten, dass der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bremen in Kooperation mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder übernommen werden kann,
- der wirksameren dezentralen Entwicklung und Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern in den Stadtteilen Vorrang verschaffen.