Seitenpfad:

Beschluss des Landesparteitags vom 12. Mai 2012

12.05.2012
A 12 - Für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk - auch im Netz
Das Informationsangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender im Netz sieht sich unter ständigem Beschuss durch die Lobby privater Print- und Rundfunkmedien. Entwicklungen wie die jüngst angestrebte Einigung auf einen Verzicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender, Textinhalte im Netz anzubieten oder die Begrenzung ihres Mediathek-Angebots auf sieben Tage nutzen dabei keiner Seite, schaden aber der Informations- und Meinungsvielfalt. Durch derartige Selbstbeschränkungen der öffentlich-rechtlichen Sender – die selbstverständlich nicht ohne politischen und juristischen Druck zustande kommen – schaden die Sender ihrem Ruf in der Bevölkerung und entsprechen nicht ihrem Informations- und Bildungsauftrag für den sie mit Gebühren finanziert werden. Aufgabe der Politik ist es deshalb, auch im Internet einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem grundgesetzlichen Versorgungsauftrag gerecht werden können, und der sich nicht am Gewinnstreben der privaten Medien sondern an der quantitativen und qualitativen Verbesserung eines freien Informations-, Kultur- und Bildungsangebots orientiert. Dabei sollen die folgenden Forderungen Berücksichtigung finden:
  • Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen im Internet uneingeschränkt Nachrichten und Hintergrundinformationen anbieten können, in Form von Audio, Video und ausdrücklich auch in Textform. Dieses Parallelangebot verschiedener Medien ist auch im Rahmen des barrierefreien Zugangs zu diesen Informationen für Menschen mit Behinderung unverzichtbar.
  • Das öffentlich-rechtliche Informationsangebot muss auch auf mobilen Geräten auf komfortablem Wege abrufbar sein. Deshalb muss es den Sendern weiterhin möglich sein, Anwendungen („Apps“) für diese Geräte anzubieten. Diese Angebote sind von den Nutzern, wie die übrigen Online-Inhalte, bereits durch die Rundfunkgebühren finanziert. Es dürfen deshalb keine weiteren Kosten für sie anfallen.
  • Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Sendern sowie von ihnen gekaufte Fremdproduktionen sind aus Gebührengeldern finanziertes Allgemeingut. Sie müssen dauerhaft frei abrufbar bleiben. Die mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossene Beschränkung des Onlineangebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist deshalb zurückzunehmen. Dies gilt insbesondere für die Unzulässigkeit nichtsendungsbezogener Inhalte und die Begrenzung der Abrufbarkeit von Mediathek-Inhalten auf 7 Tage, die sachlich durch nichts begründet ist, da dieses Angebot in keiner direkter Konkurrenzsituation zu privaten Medien steht.
  • Mittelfristig sollen eigenständige öffentlich-rechtliche Produktionen ausschließlich als „Open Content“ veröffentlicht werden. D. h. jeder soll diese Inhalte für nicht-kommerzielle Zwecke frei verwenden, weiterverbreiten und öffentlich vorführen dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Rundfunkurteilen klargestellt, dass der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen nicht in Abgrenzung zu privaten Anbietern, sondern als allumfassender Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsauftrag zu verstehen ist. Eine wirtschaftliche Konkurrenzsituation zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Medienanbietern ist deshalb kein Argument gegen ein umfassendes öffentlich-rechtliches Angebot. Wir fordern die SPD auf Bundesebene auf, sich in sämtlichen Gremien, in denen sie darauf Einfluss nehmen kann, dafür einzusetzen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Programmauftrag auch im Internet gerecht werden kann und auf die Umsetzung der oben genannten Forderungen hinzuarbeiten. Die SPD soll sich für eine den oben genannten Forderungen entsprechende Änderung des Rundfunkstaatsvertrags einsetzen.