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Beschluss des Landesparteitages vom 30. April 2016

04.05.2016
A 17 - Kein Handelsabkommen mit dem Besatzer Marokko
Am 10. Dezember 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Handelsab-kommen zwischen der EU und Marokko annulliert. Zur Begründung heißt es: Die gesetzliche Hoheit Marokkos über die Westsahara sei international nicht als recht-mäßig anerkannt und könne damit nicht Gegenstand eines Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko sein. Die SPD Bremen fordert von der Bundesregierung eine Prüfung aller bestehenden Abkommen und Verträge mit Marokko sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene auf Konformität mit dem EuGH-Urteil. Weiter fordern wir den Parteivorstand auf, das Thema Referendum auf dem nächsten Parteikonvent zu behandeln.

Wir begrüßen den Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion „Einsatz für die Flüchtlinge aus der Westsahara fortsetzen – Referendum durchsetzen!“