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Beschluss des Landesparteitages vom 2. Mai 2017

02.05.2017
A 24 - Hochschulen im Land Bremen studierbar machen!
Folgende Punkte sollen ins Hochschulgesetz aufgenommen werden:

- Eine Anwesenheitspflicht darf es in Veranstaltungen der Hochschulen im Land Bremen grundsätzlich nicht geben. Ausnahmen darf es unter strengen Vorgaben für Laborveranstaltungen oder Exkursionen geben, bei denen ein hoher finanzieller Aufwand pro Person für die Hochschulen entsteht.

- Nachdem der Akademische Senat der Universität Bremen einen Beschluss zum Thema „Prüfungsversuche“ gefasst hat, wird dieser Beschluss vom SPD-Landesvorstand aufgegriffen und in Bezug auf mögliche offene Punkte kritisch diskutiert.

Die studentische Beteiligung in Hochschulgremien wie den Akademischen Senaten soll erhöht werden. Wir fordern die Einführung einer Viertelparität für diese Gremien, d. h. gleich viele Sitze für Studierende, Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir werden im Bremischen Hochschulgesetz alle verfassungsrechtlich zulässigen Optionen für paritätische Gremienbesetzungen ausschöpfen.

Desweiteren sollen die Hochschulen aufgefordert und entsprechend ausgestattet werden, um folgende Punkte umzusetzen

- Fortwährende Durchsetzung der Barrierefreiheit und die Erstellung eines umfassenden, barrierefreien Sicherheitskonzept, in den Hochschulen im Land Bremen.

- Die Hochschulen im Land Bremen sollen ein einheitliches Onlinesystem verwenden.

Darüber hinaus soll das Studierentenwerkgesetz in Studierendenwerksgesetz und im Zuge dessen das Studentenwerk in Studierendenwerk umbenannt werden.

Schaffung ausreichend flexibler Kinderbetreuung, um allen studierenden Eltern die Teilnahme am Studium zu ermöglichen.