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Beschluss des Landesparteitages vom 21. März 2009

21.03.2009
I 1 - Schuldenbremse durch Einnahmensicherungsklausel ergänzen!
1. Der Landesparteitag fordert den Senat und die Bremer Bundestagsabgeordneten auf, sich im Bundesrat bzw. im Bundestag für eine Ergänzung der vorgesehenen Schuldenbremse durch eine Einnahmensicherungsklausel einzusetzen. Bund und Länder sollten durch die Einnahmensicherungsklausel grundgesetzlich verpflichtet werden, Gesetze, die zur Verminderung des Aufkommens einzelner Steuern führen, künftig nur noch dann zu erlassen, wenn eine vollständige Gegenfinanzierung sichergestellt ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Bund und Länder grundsätzlich verpflichtet werden sollten, darauf hinzuwirken, dass die jährlichen Einnahmen der öffentlichen Hand künftig mindestens das Niveau des Jahres 2008 erreichen. Maßstab muss dabei der Anteil der Einnahmen am Bruttoinlandsprodukt sein. 2. Der Landesparteitag fordert den Senat und die Bürgerschaft auf, im Zuge der vorgesehenen landesverfassungsrechtlichen Verankerung der Schuldenbremse auch eine Einnahmensicherungsklausel in die Landesverfassung aufzunehmen, die sich an den unter Ziffer 1 genannten Grundsätzen orientiert.