Der Parteitag fordert den Senat auf, bei der Vergabe öffentlicher Wirtschaftsförderungen, in die Förderrichtlinien einen Passus aufzunehmen, der sicher stellt, dass die geförderten Unternehmen eine Ausbildungsquote von 7 Prozent der Beschäftigten erfüllen oder alternativ im Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung einzuzahlen.
Beschluss des Landesparteitags vom 5. Juni 2010
05.06.2010