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Beschluss des Landesvorstandes vom 10. Februar 2014

11.02.2014
Kommunale Kliniken stärken – Arbeitsplätze sichern – Chancen der
Einheitsgesellschaft nutzen
Die Krankenhäuser in Deutschland stehen unabhängig von ihrer geographischen Lage und Trägerschaft vor großen finanziellen Herausforderungen. Das Grundproblem ist die seit einigen Jahren zunehmende Diskrepanz zwischen Kostenentwicklung auf der einen und geringer wachsenden Erlösen auf der anderen Seite, hier muss der Bundesgesetzgeber dringend handeln.

Der kommunale Klinikverbund Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) ist mit seinen Leistungsangeboten an den vier Standorten Bremen-Mitte, Bremen-Nord, Bremen-Ost und Links der Weser zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung Bremens und des Umlandes unverzichtbar. Der Klinikverbund beschäftigt darüber hinaus über 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellt damit den zweitgrößten Arbeitgeber in Bremen dar.

Auf der Grundlage des von der Geschäftsführung der GeNo vorgelegten Zukunftsplans 2017 haben Senat und Bürgerschaft im Juni 2013 finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Sicherstellung des weiteren finanziellen Überlebens des Klinikverbundes in Höhe von 199 Mio. € bewilligt. Nur die konsequente Umsetzung der im Zukunftsplan vorgesehenen Schritte und weitere Optimierungsmaßnahmen können die Voraussetzung zur langfristigen finanziellen Sanierung der GeNo vor dem Hintergrund der bremischen Haushaltsnotlage schaffen. Unser Ziel ist es, die qualitativ hochwertige medizinische Versorgung, die die vier GeNo-Häuser sicherstellen, auch langfristig in kommunaler Trägerschaft zu gewährleisten. Hierfür ist eine optimale Steuerung der anstehenden Sanierungsprozesse im Klinikverbund und zwischen den einzelnen Standorten notwendig. Zur Erhöhung der Steuerungsqualität der GeNo plant der Senat im Einvernehmen mit den verantwortlichen Geschäftsführungen und im Dialog mit den Vertretungen der Beschäftigten die Verschmelzung der vier kommunalen Krankenhäuser auf den Klinikverbund Gesundheit Nord gGmbH (GeNo). Die gesellschaftsrechtliche Selbstständigkeit der vier Krankenhausstandorte wird damit aufgegeben und eine Gesellschaft geschaffen. Der SPD Landesvorstand trägt diese Planungen unter der Maßgabe folgender Eckpunkte mit:
1. Die kommunale Trägerschaft der Gesundheit Nord gGmbH (GeNo) bleibt bestehen.
2. Der Erhalt der vier Krankenhausstandorte wird nicht in Frage gestellt.
3. Das hohe medizinische Versorgungsangebot der GeNo ist für die Bremer Bevölkerung zu sichern und ist gezielt weiter zu entwickeln.
4. Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen. Die Krankenhausstandorte werden mit den zur Steuerung des Betriebs vor Ort notwendigen Kompetenzen ausgestattet.
5. Die Tarifbindung, die tarifvertraglich und die auf Grundlage von Betriebsvereinbarungen zugesicherten Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechte bestehen fort. Die Verschmelzung wird kein Einfallstor für einen Notlagentarifvertrag sein. 
6. Die Umsetzung der Strukturveränderung wird konsequent verfolgt, die medizinischen und pflegerischen Kompetenzen der vier Standorte und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter sind zeitnah in die Verbesserungsprozesse einzubeziehen.
7. Die weiteren Maßnahmen des Sanierungskonzeptes werden zügig vorgelegt – so das angekündigte Medizinkonzept.