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Friedenspolitik ist auch Ländersache – Zivilklausel ins Hochschulgesetz!

03.04.2012
Stellvertretender SPD-Landesvorsitzender Elias Tsartilidis fordert Verpflichtung der Hochschulen im Land Bremen durch Verankerung der Zivilklausel im Hochschulgesetz
„Die bundesweit stattfindenden Ostermärsche zeigen jedes Jahr aufs Neue, dass Friedenspolitik ein wichtiges Anliegen für Bürgerinnen und Bürger ist. Auch in Bremen und Bremerhaven gehen viele Menschen auf die Straßen, um für eine friedliche Welt zu demonstrieren. Die SPD Bremen sieht sich an deren Seite!“, erklärt Elias Tsartilidis, stellvertretender Landesvorsitzender der Bremer SPD und wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Auch die Landespolitik müsse sich ständig fragen, ob sie ausreichend für eine friedliche Welt sorge. „Wo wir es können, müssen wir Einfluss nehmen. Die Festschreibung einer Zivilklausel im Bremischen Hochschulgesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu einer friedlicheren Welt“, so Tsartilidis weiter. In Artikel 65 der bremischen Landesverfassung heißt es: „Die Freie Hansestadt Bremen bekennt sich zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit, Freiheit, Schutz der natürlichen Umwelt, Frieden und Völkerverständigung. Sie fördert die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit, die auf den Aufbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf die friedliche Entwicklung der Welt gerichtet ist.“ Die Hochschulen des Landes Bremen haben ihre Verpflichtung als Forschungsstätten zur Wahrung und Förderung des Verfassungsziels einer auf Frieden und friedliche Entwicklung ausgelegten Gemeinschaft erkannt und angenommen. Die Universität Bremen hat nach einem breit geführten öffentlichen Diskussionsprozess ihre Zivilklauseln aus den Jahren 1986 und 1991 ausdrücklich bestärkt und sich zur Ablehnung jeder Beteiligung von Wissenschaft und Forschung mit militärischer Nutzung beziehungsweise Zielsetzung bekannt und als Bestandteil ihres Leitziels die Friedensverpflichtung und die Verfolgung ausschließlich ziviler Zwecke festgelegt. Dies wird von der Bremer SPD ausdrücklich begrüßt und zeigt den verantwortungsvollen Umgang der Universität mit dieser wichtigen ethischen Verfassungsnorm der Friedensverpflichtung. Gleiches gilt für die weiteren Hochschulen des Landes Bremen, in denen ebenfalls ein Diskussions- und Entscheidungsprozess initiiert worden ist, im Wege der Selbstverpflichtung hochschulinterne Zivilklauseln zu verankern. „Wir freuen uns über diese erfreulichen Bekenntnisse  der Hochschulen zu einer auf ausschließlich friedliche Zwecke konzentrierten Forschung. Darüber hinaus erscheint es uns aber richtig und wichtig, dem verfassungsrechtlichen Auftrag auch durch den parlamentarischen Gesetzgeber Ausdruck zu verleihen und eine gesetzliche Verankerung der Zivilklausel auf den Weg zu bringen“, fordert Elias Tsartilidis. Aus der Sicht der SPD verleiht dies dem Gebot der Entwicklung und Beibehaltung einer zivilen und friedlichen Gesellschaft und der Verpflichtung auf eine allein dieser Zielsetzung verpflichteten Forschung ein größeres und der Wertigkeit dieses Verfassungsguts angemessenes Gewicht. Tsartilidis abschließend: „Eine gesetzliche Regelung hat zugleich den Zweck, unabhängig vom hochschulpolitischen Tagesgeschäft Maßstäbe zu setzen. Zudem ist es vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers, verfassungsrechtlichen Geboten  das erforderliche Maß an Verbindlichkeit und Konstanz zu geben.“