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Handlungsfähigkeit in der Investitionspolitik sichern

24.04.2004
Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage müssen Investitionen einer Überprüfung unterzogen werden. Für die SPD gelten dabei folgende Grundsätze:

1.    Aktive Investitionstätigkeit ist von hoher Bedeutung für den Strukturwandel und die Sicherung der Lebensqualität in Bremen und Bremerhaven und soll fortgeführt werden.

2.    Um politische Handlungsfähigkeit für zukünftige Entscheidungen zu erhalten, ist eine strikte
Überprüfung der bisherige Investitionsverpflichtungen in Hinblick auf ihre Notwendigkeit, die Möglichkeit der zeitlichen Streckung und auf mögliche Kostenreduzierung bei den einzelnen Vorhaben notwendig.
Die Strategie Sparen und Investieren beinhaltet auch Sparen beim Investieren.
Darüber hinaus müssen auch Spielräume für Grundinvestitionen ? etwa Gebäudesanierung, In-vestitionen in die soziale und städtische Infrastruktur ? geschaffen werden.

3.    Wir fordern den Aufbau eines zentral geführten Controllingsystems für Investitionen. Hieraus muss jederzeit ersichtlich sein, welche investiven Vorbindungen bestehen und wie sich der Mit-telabfluss bei den Investitionsprojekten entwickelt.

4.    Das geplante Mittelvolumen im ISP/AIP ist als Obergrenze anzusehen und darf nicht überschrit-ten werden. Neue oder zusätzliche Investitionen dürfen angesichts der jetzt schon bestehenden Verpflichtungen nur dann angegangen werden, wenn in gleicher Höhe bisher vorgesehene Inves-titionen gekürzt, zeitlich gestreckt oder gestrichen werden.

5.    Für Bremerhaven muss der Anteil von 25% der Investitionsmittel gesichert bleiben. Einzelprojekte für Bremerhaven  müssen sich in diesem Rahmen bewegen.

6.    Um politische Handlungsfähigkeit auch für die Zukunft zu erhalten sind die Vorverpflichtungen für die kommenden Jahre zu begrenzen. Das geplante AIP für die Jahre 2011-2014 darf zu höchsten 25% (Kapitaldienst und politische Beschlüsse) verpflichtet werden.