Ein Kernstück der bisherigen Sanierungspolitik war die Ausgliederung staatlicher Aufgaben in private Gesellschaften. In einigen Bereichen hat dies durchaus zu Erfolgen geführt, in anderen Bereichen sind nach der Auswertung der Tätigkeitsberichte deutliche Fehlentwicklungen zu Tage getreten, die es gerade vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation des Landes zu korrigieren gilt. Im Falle der KMB ist eine erste Korrektur solcher Fehlentwicklung bereits vorgenommen worden.
Der SPD-Landesvorstand spricht sich für eine weitere zügige Straffung der Struktur der bremischen Gesellschaften aus. Ziele der notwendigen Korrekturen müssen sein:
und Ausbau des Controllingsystems Der Landesvorstand bittet Senat und SPD-Bürgerschaftsfraktion auch die übrigen bremischen Gesellschaften auf Optimierungspotentiale im Sinne der Kostenreduktion, der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit und der Steigerung der Effizienz zu überprüfen. Darüber hinaus ist der Senat gefordert, das bestehende Controllingsystem zu erweitern und auf eine verbindliche Grundlage zu stellen. Bisher umfasst das Controllingsystem vor allem eine Analyse der Arbeitsergebnisse der Gesellschaften, nicht aber ob dieses Ergebnis mit einem effizienten Mitteleinsatz erreicht wurde. Auch muss die Bildung von Rücklagen wie auch die Entscheidung über die Gewinnverwendung parlamentarischer Kontrolle und Entscheidung zugänglich gemacht werden. Zudem ist dem Parlament eine fortlaufende, aktualisierte Übersicht über die eingegangenen Verpflichtungen des Haushalts gegenüber den Gesellschaften zu übermitteln.
- Effektivierung der Aufgabenerledigung zur Reduktion der Kosten
- Klärung der Zuständigkeiten
- Aufbau von Zielvereinbarungs- und Leistungsanreizsystemen
für die Geschäftsführungen - Transparenz gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern.
und Ausbau des Controllingsystems Der Landesvorstand bittet Senat und SPD-Bürgerschaftsfraktion auch die übrigen bremischen Gesellschaften auf Optimierungspotentiale im Sinne der Kostenreduktion, der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit und der Steigerung der Effizienz zu überprüfen. Darüber hinaus ist der Senat gefordert, das bestehende Controllingsystem zu erweitern und auf eine verbindliche Grundlage zu stellen. Bisher umfasst das Controllingsystem vor allem eine Analyse der Arbeitsergebnisse der Gesellschaften, nicht aber ob dieses Ergebnis mit einem effizienten Mitteleinsatz erreicht wurde. Auch muss die Bildung von Rücklagen wie auch die Entscheidung über die Gewinnverwendung parlamentarischer Kontrolle und Entscheidung zugänglich gemacht werden. Zudem ist dem Parlament eine fortlaufende, aktualisierte Übersicht über die eingegangenen Verpflichtungen des Haushalts gegenüber den Gesellschaften zu übermitteln.