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Optimierung der bremischen Gesellschaften

11.02.2005
Ein Kernstück der bisherigen Sanierungspolitik war die Ausgliederung staatlicher Aufgaben in private Gesellschaften. In einigen Bereichen hat dies durchaus zu Erfolgen geführt, in anderen Bereichen sind nach der Auswertung der Tätigkeitsberichte deutliche Fehlentwicklungen zu Tage getreten, die es gerade vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation des Landes zu korrigieren gilt. Im Falle der KMB ist eine erste Korrektur solcher Fehlentwicklung bereits vorgenommen worden. Der SPD-Landesvorstand spricht sich für eine weitere zügige Straffung der Struktur der bremischen Gesellschaften aus. Ziele der notwendigen Korrekturen müssen sein:
  • Effektivierung der Aufgabenerledigung zur Reduktion der Kosten
  • Klärung der Zuständigkeiten
  • Aufbau von Zielvereinbarungs- und Leistungsanreizsystemen
    für die Geschäftsführungen
  • Transparenz gegenüber dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern.
Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt drei konkrete Handlungsfelder: 1.       Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) und ihre Tochtergesellschaften Die Aufgabenverteilung zwischen dem Wirtschaftsressort, der Bremer Investitionsgesellschaft (BIG) und ihren Töchtern, der Bremer Innovationsagentur (BIA), der  Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WfG), Bremer Gewerbeflächengesellschaft (BGG) und der Überseestadt GmbH ist neu zu regeln. Hier werden Doppelarbeiten geleistet, die unnötige Kosten verursachen. Der Landesvorstand fordert den Senat deshalb auf, die WFG aufzulösen und deren Aufgaben in die BIG oder das Ressort zu integrieren. Ebenso ist mit der Überseestadt GmbH zu verfahren, wobei sicherzustellen ist, dass stadtentwicklungspolitische wie wirtschaftspolitische Interessen gleichermaßen Berücksichtigung finden. Weiterhin ist kurzfristig zu prüfen, ob die BGG ebenfalls in die BIG zu überführen ist. Die Aufgaben der Existenzgründungsförderung (zurzeit sowohl bei WFG als auch bei der BIA angesiedelt) sind in eine Hand zusammenzuführen. 2.      Bremisches Liegenschaftswesen In Bremen sind drei Gesellschaften damit beauftragt, sich um die öffentlichen Gebäude zu kümmern: die Gebäude und Technik Management GmbH (GTM), die Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH (GBI) und die Facility Management Bremen GmbH (FMB). Seit Gründung dieser Gesellschaften sind zwar - mit öffentlichen Mitteln aber ohne Realisierung geplanter Einnahmen aus Gebäudeveräußerungen - umfangreiche Sanierungen öffentlicher Gebäude vorgenommen worden. Aber auch hier ist die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Gesellschaften nicht optimal. Dies betrifft vor allem die Zuständigkeiten der GTM einerseits sowie der FMB andererseits. Es gibt eine weit reichende Aufgabenüberschneidung. Die Aufgaben der FMB können problemlos und Kosten sparend durch die GTM übernommen werden. Der Landesvorstand fordert den Senat auf, die FMB als eigenständige Gesellschaft aufzulösen und die Aufgaben der FMB und der GTM zusammenzuführen. Die Gesamtstruktur, die Aufgabenerbringung und die Finanzierung des Liegenschaftswesens sind grundlegend zu überprüfen. 3.      Optimierung der Struktur der bremischen Gesellschaften
und Ausbau des Controllingsystems
Der Landesvorstand bittet Senat und SPD-Bürgerschaftsfraktion auch die übrigen bremischen Gesellschaften auf Optimierungspotentiale im Sinne der Kostenreduktion, der Erhöhung der Bürgerfreundlichkeit und der Steigerung der Effizienz zu überprüfen. Darüber hinaus ist der Senat gefordert, das bestehende Controllingsystem zu erweitern und auf eine verbindliche Grundlage zu stellen. Bisher umfasst das Controllingsystem vor allem eine Analyse der Arbeitsergebnisse der Gesellschaften, nicht aber ob dieses Ergebnis mit einem effizienten Mitteleinsatz erreicht wurde.  Auch muss die Bildung von Rücklagen wie auch die Entscheidung über die Gewinnverwendung parlamentarischer Kontrolle und Entscheidung zugänglich gemacht werden. Zudem ist dem Parlament eine fortlaufende, aktualisierte Übersicht über die eingegangenen Verpflichtungen des Haushalts gegenüber den Gesellschaften zu übermitteln.