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SPD-Landesvorstand ordnet Ruhen der Mitgliedsrechte von Martin Korol an und beantragt Parteiordnungsverfahren

13.03.2013
Der Landesgeschäftsführer der Bremer SPD, Roland Pahl, teilt mit:
SPD-Landesvorstand ordnet Ruhen der Mitgliedsrechte von Martin Korol an und beantragt Parteiordnungsverfahren
Wegen des schweren Schadens, der der SPD durch Äußerungen ihres Mitglieds Martin Korol entstanden ist und weil schnelles Handeln geboten ist, um weiteren Schaden von der Partei abzuwenden, hat der SPD-Landesvorstand auf seiner Sitzung am 8. März 2013 die Anordnung einer Sofortmaßnahme nach § 18 der Schiedsordnung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gegen Martin Korol beschlossen. Resultierend aus dieser Maßnahme ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft Martin Korols in der SPD für zunächst längstens drei Monate. Gleichzeitig gilt die Anordnung der Sofortmaßnahme als Antrag auf Durchführung eines Parteiordnungsverfahrens nach § 35 des Organisationstatuts der SPD.

Zahlreiche Äußerungen, die Martin Korol in den auf seiner Homepage veröffentlichten Texten getätigt hat, verstoßen auf Grund ihres diskriminierenden Charakters in erheblicher Weise gegen die Grundsätze der SPD. Dies gilt insbesondere für die massive Herabsetzung der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma. Ein erheblicher Verstoß gegen die Grundsätze der SPD ist auch in den frauenfeindlichen Äußerungen Martin Korols zu sehen.

Martin Korol setzt sich mit seinen Auffassungen in Widerspruch zu Werten und Positionen, die für die SPD von grundsätzlicher und identitätsstiftender Bedeutung sind und wird dennoch, insbesondere auf Grund seiner Stellung als Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft, in der Öffentlichkeit als Repräsentant der SPD wahrgenommen. Dies machte es für den Landesvorstand erforderlich, die genannten Maßnahmen zu ergreifen.