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BESCHLUSS DES LANDESPARTEITAGES VOM 04.02.2023

04.02.2023

Beschluss A 01 - VERBRAUCHERSCHUTZ UND VIDEOSPIELE

 

Die SPD soll Videospiele stärker in den Fokus des Verbraucherschutzes stellen. Lootboxen wie auch Mikrotransaktionen sollen verboten werden. Sollte sich ein Verbot in der politischen Abstimmung nicht sofort umsetzen lassen, ist eine strenge Regulierung unabdingbar. Regulierungsvorschläge hierbei sind:

  • Spiele, in deren Verlauf Lootboxen angeboten werden, werden ausnahmslos mit einer Altersbeschränkung ab 18 versehen
  • Treffer-Wahrscheinlichkeiten bei Lootboxen, In-Game-Glücksrädern etc. müssen vor dem Öffnen, Drehen, Rubbeln leicht sichtbar angezeigt werden
  • Die Möglichkeiten für Mikrotransaktionen stark einschränken – und jedes Spiel plattform- und anbieterübergreifend in das im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Verlustlimit von 1000 € monatlich einzubeziehen.
  • Konzepte zur anderweitigen Regulierung von Mikrotransaktionen in Videospielen sollen erarbeitet werden
  • Der Verbraucher- und/oder Jugendschutz erhält eine Abteilung für Videospiele

In den Niederlanden und Belgien wurden solche Reformen angegangen und es ließe sich an diesen orientieren.