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Be­schluss des Lan­des­par­tei­ta­ges vom 09.11.2024

09.11.2024

Beschluss A 10 - Arbeitsplätze durch Brückenstrompreis schützen

Der Parteivorstand wird aufgefordert sich innerhalb der Koalition dafür einzusetzen, den Industriestrompreis für die Transformationsphase der Industrie so zu gestalten, dass der Schutz der inländischen Arbeitsplätze durch das Setzen der Rahmenbedingungen für die Stromkosten (Erzeugung und auf Strom erhobene Abgaben) gewährleistet und die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Industrieerzeugnisse zu jenen der ausländischen Industriestandorten sichergestellt wird. Dadurch soll die Wertschöpfung im Inland erhalten bleiben und somit sollen die inländischen, oft tarifgebundenen Arbeitsplätze gesichert werden.

Als Industriestrompreis für die Transformationsphase der Industrie wird folgendes Modell gemäß der von Tom Krebs für die Hans-Böckler-Stiftung erstellten Studie gefordert:

Quelle: https://www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-008699

  • Verlängerung der Strompreisbremse perspektivisch bis 2030.
  • Garantierter Nettopreis von 10 ct/kWh für Stromkunden mit Jahresverbrauch über 30.000 kWh und ein garantierter Bruttostrompreis von 35 ct/kWh für Stromkunden mit Jahresverbrauch unter 30.000 kWh.
  • Garantierter Nettopreis von 6 ct/kWh für energieintensive Unternehmen, die eine Transformationsverpflichtung eingehen und eine Standort- und Beschäftigungsgarantie abgeben.
  • Zusätzliche Reduktion des Nettostrompreises um 1 ct/kWh für Unternehmen mit Tarifbindung.

Der Bundes-Parteivorstand wird darüber hinaus aufgefordert, sich in der Koalition für beschleunigte Genehmigungsverfahren einzusetzen. Das gilt neben den Verfahren für Infrastruktur insbesondere für den Ausbau erneuerbarer Energien. Außerdem muss die Entwicklung von kurzfristigen Energiespeichertechniken, um systembedingten Energieschwankungen entgegenzuwirken, gefördert werden.