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Beschluss: Landesparteitag

04.09.2004
Gemeinnützige Beschäftigungsprogramme
Die Zusammenführung der Leistungen des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe ist verbunden mit der gesetzlichen Maßnahme, unabhängig von der Ausbildung, der bisher ausgeübten Berufstätigkeit und den zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelten Tarifen einen Arbeitsplatz anzunehmen, sofern dieser nicht sittenwidrig ist und gegen das Gesetz verstößt.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden gemildert, wenn Möglichkeiten des Zuverdienens geschaffen und ausreichend Arbeitsplätze angeboten werden.

Der Landesparteitag fordert daher die sozialdemokratische Bürger-schaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, weiterhin gemeinnützige Beschäftigungsprogramme im Lande Bremen aufzulegen, die schon vorhandenen Maßnahmen fortzuschreiben und neue zu entwickeln.
Ein hoher Anteil dieser Arbeitsplätze sollen Teilzeitarbeitsplätze sein, um ein breiteres Angebot vorzuhalten.
Bremische Gesellschaften und Eigenbetriebe, sollen wesentlich dazu beitragen, Arbeitsplätze zu schaffen.
Die bremischen Mitglieder in den Verwaltungsgremien in der Agentur für Arbeit werden aufgefordert, sich verstärkt für die Schaffung von Beschäftigungsprogrammen und Teilzeitarbeitsplätzen einzusetzen.