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Beschluss des Landesparteitages vom 25.03.2006

25.03.2006
A 1 - Satzungsänderung
Der Bundesparteitag der SPD hat am 16. November 2005 ein neues Organisationsstatut beschlossen. Durch den Wegfall des alten § 9a über die Betriebsgruppendelegiertenkonferenzen auf Unterbezirks- und Landesebene sind auch die Betriebgruppendelegierten auf UB- und Landesparteitagen weggefallen. Im neuen § 10 (3) des Organisationsstatus wird den Gliederungen die Möglichkeit gegeben, in ihren Satzungen Regelungen zu implementieren, die für Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und Foren stimmberechtigte Delegierte zu den Parteitagen der jeweiligen Ebene vorsehen. Um den Arbeitsgemeinschaften und Foren die Möglichkeit zu geben, stimmberechtigte Delegierte zu den Landesparteitagen zu entsenden, wird die Landessatzung im Vorgriff möglicher weiterer Änderungen nach den Beratungen der Satzungskommission an diesem Punkt neu zu fassen sein, mit dem Ziel, alle Arbeitsgemeinschaften und Foren in angemessener Weise zu beteiligen. § 5 Absatz 1 des Statuts der Landesorganisation Bremen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wird vorläufig wie folgt geändert: § 5   Der Landesparteitag (1)    Der Landesparteitag setzt sich zusammen aus: a)     – unverändert – b)     – unverändert – c)     den 24 Delegierten der Arbeitsgemeinschaften, diese verteilen sich auf: AfA (6), ASF (6),
AG 60plus (6), Jusos (6). Diese Regelung tritt mit dem 30. September 2006 außer Kraft.