Der Landesvorstand richtet eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag ein, zu erarbeiten, ob es praktikable Lösungen für die Stärkung unmittelbarer Demokratie und der Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung an öffentlichen Angelegenheiten des Landes und seiner beiden Städte gibt. Von der Arbeitsgruppe werden insbesondere Vorschläge zum Umgang mit folgenden Themen erwartet:
- Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung bei Verwaltungsentscheidungen auf zentraler (Senatsbehörden) wie auf regionaler Ebene (Stadtteilbeiräte),
- Erweiterung der Aufgaben und Rechte von Stadtteilbeiräten,
- Erleichterung von Bürgerbegehren und Volksentscheiden,
- Änderungen des bremischen Wahlrechts,
- Initiativen zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie und der Rechte des Parlaments gegenüber Senat und Verwaltung,
- Wahlalter 16.