Die Anbieter, die mit der Beförderung und Zustellung von Postsendungen für öffentliche Einrichtungen im Land Bremen beauftrag werden, sind vor der Auftragsvergabe zu überprüfen.
Die Prüfung erstreckt sich:
- Auf die Zahlung eines Lohnes, von dem ein Mensch ohne fremde Hilfe leben kann, mindestens aber branchenüblicher Lohn. Als branchenüblicher Lohn gilt mindestens der Flächentarifvertrag ver.di mit dem Verkehrsgewerbe Bremen.
- Auf die Ausgestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen durch Mantel- bzw. Entgelttarifverträgen durch eine DGB-Gewerkschaft.
- Ob in dem Unternehmen der Anteil der Vollzeitbeschäftigten mindestens 75 % beträgt.
- Ob in diesem Betrieb in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet wird.
- Ob der Auftragsbewerber in der Vergangenheit nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen hat.