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Beschluss des Landesparteitages vom 17. Februar 2007

17.02.2007
A 2 - Mindeststandards bei der Vergabe von Postdienstleistungen
Die Anbieter, die mit der Beförderung und Zustellung von Postsendungen für öffentliche Einrichtungen im Land Bremen beauftrag werden, sind vor der Auftragsvergabe zu überprüfen. Die Prüfung erstreckt sich:
  1. Auf die Zahlung eines Lohnes, von dem ein Mensch ohne fremde Hilfe leben kann, mindestens aber branchenüblicher Lohn. Als branchenüblicher Lohn gilt mindestens der Flächentarifvertrag ver.di mit dem Verkehrsgewerbe Bremen.
  2. Auf die Ausgestaltung der wesentlichen Arbeitsbedingungen durch Mantel- bzw. Entgelttarifverträgen durch eine DGB-Gewerkschaft.
  3. Ob in dem Unternehmen der Anteil der Vollzeitbeschäftigten mindestens 75 % beträgt.
  4. Ob in diesem Betrieb in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet wird.
  5. Ob der Auftragsbewerber in der Vergangenheit nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen hat.
Wird eines der oben stehenden Kriterien nicht erfüllt, darf an dieses Unternehmen keine Auftragsvergabe erfolgen.