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Beschluss des Landesparteitags vom 28. September 2011

28.09.2011
A 14 - Festlegung der Kanzlerkandidatin/des Kanzlerkandidaten 2013 durch Urwahl der SPD-Mitglieder
Der Bundesparteitag beschließt, der Nominierung des Kanzlerkandidaten bzw. der Kanzlerkandidatin für die Bundestagswahl 2013 eine intensive Debatte in der Partei auf allen Ebenen vorangehen zu lassen. Den Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, sich regional und dezentral zu profilieren. In der Debatte, die parallel durch eine intensive Internetkommunikation begleitet wird, werden auch Nichtmitglieder der SPD eine faire und ehrliche Möglichkeit der Einflussnahme und Meinungsäußerung haben. Nach Abschluss der öffentlichen Profilierung findet, soweit mehr als eine Person kandidiert, eine Urwahl innerhalb der SPD für die Nominierung des Kanzlerkandidaten oder der Kanzlerkandidatin statt.