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Beschluss des Landesparteitages vom 16. März 2005

16.03.2005
A10 Aufenthaltsstatus und Bildungsanspruch
1.        Ausreisepflichtigen SchülerInnen soll auf jeden Fall die Gelegenheit gegeben werden, vor der Rückkehr in ihre Herkunftsländer den besuchten Bildungsgang der Schule abzuschließen, um ihnen so den Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen. 2.       Eine Aufenthaltsbeendigung darf unter keinen Umständen den Charakter einer Strafe haben. Abschiebehaft sollte nur im äußersten Fall verhängt werden. Bei Minderjährigen soll von der Verhängung von Abschiebehaft ganz abgesehen werden. Das Verfahren ist für die Betroffenen transparent zu gestalten. Sie sollen durch die Ausländerbehörde rechtzeitig und umfassend informiert werden. 3.       Langfristig geduldeten SchülerInnen soll durch die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ermöglicht werden, im Anschluss an den Schulbesuch eine betriebliche Ausbildung oder sonstige Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Damit soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern und sich dauerhaft in die Bundesrepublik zu integrieren. Dies wäre zugleich ein kleiner, aber nachhaltiger Beitrag zur Entlastung des Bremer Haushalts. 4.       Von der durch das neue Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Möglichkeit, eine Härtefall-Kommission einzurichten, ist auch im Land Bremen gebrauch zu machen. Die SPD-Fraktion wird aufgefordert, unverzüglich eine entsprechende Initiative zu starten.