Seitenpfad:

Beschluss des Landesparteitages vom 09.05.2026

 
 
09.05.2026

A 03: Die gesetzliche Rente stärken – gerecht, sicher und auskömmlich

Der Landesparteitag möge die folgenden Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und Altersvorsorge beschließen und an den Bundesvorstand der SPD weiterzuleiten.

Vorspann

Die Rente als Generationenvertrag – Solidarität über das ganze Leben

Die gesetzliche Rente ist mehr als eine Sozialleistung. Sie ist ein Kernbestandteil unseres Sozialstaates und der Ausdruck eines Generationenvertrages, der unser Gemeinwesen zusammenhält.

In jeder Gesellschaft gibt es Menschen, die noch nicht arbeiten können – Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studierende. Und es gibt Menschen, die nicht oder nicht mehr arbeiten können – vor allem Rentnerinnen und Rentner, aber auch dauerhaft Erkrankte. Sie alle leben von dem, was die arbeitende Generation erwirtschaftet.

Das ist kein Defizit unseres Systems, sondern eine grundlegende Realität jeder arbeitsteiligen Gesellschaft: Wer nicht arbeitet, wird aus dem aktuellen Produkt gesellschaftlicher Arbeit mitversorgt.

Die heute Erwerbstätigen finanzieren daher nicht nur die Renten der Älteren. Sie tragen zugleich Verantwortung für die nächste Generation – für Bildung, Ausbildung und gute Startchancen. Und sie tun dies im Wissen, dass auch sie selbst einst von diesem Vertrag profitiert haben: Als Kinder und Jugendliche wurden sie von der arbeitenden Generation getragen. Und im Alter werden sie wiederum von den Jüngeren getragen werden.

Wirtschaftlich gilt dabei eine einfache Wahrheit: Geld selbst arbeitet nicht. Renten – ob umlage- oder kapitalfinanziert – werden immer aus dem jeweils aktuellen gesellschaftlichen Einkommen finanziert. Angespartes Vermögen sind Ansprüche auf künftige Wertschöpfung. Entscheidend ist daher die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Fairness zwischen den Generationen.

In Deutschland beruht die Alterssicherung traditionell auf dem Umlageverfahren. Dieses Prinzip ist transparent, solidarisch und hat sich über Jahrzehnte bewährt – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Die gesetzliche Rentenversicherung ist deshalb das verlässlichste Fundament der Alterssicherung.

Unser Ziel ist es, dieses bewährte System gerechter, stabiler und zukunftsfester zu machen.

  1. Die Rente muss gerecht organisiert sein
  2. Schrittweise Einführung einer Erwerbstätigenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung muss die zentrale Säule der Alterssicherung für alle Erwerbstätigen sein.

Künftig sollen alle, die eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden – auch Beamtinnen und Beamte, Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Abgeordnete.

Für bestehende Ansprüche gilt Bestandsschutz. Die Einbeziehung erfolgt zunächst für neu eintretende Jahrgänge. Damit verbreitern wir die Finanzierungsbasis nachhaltig und stärken die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung.

  1. Beitragsfreie Leistungen gehören in den Bundeshaushalt

Beitragsmittel müssen der Finanzierung beitragsgedeckter Rentenansprüche dienen.

Leistungen, für die keine Beiträge gezahlt wurden, sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und müssen vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das entlastet die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, schafft Transparenz und stabilisiert die Beitragssätze.

  1. Verlässlichkeit beim Renteneintritt

Das gesetzliche Renteneintrittsalter bleibt bei 67 Jahren.

Planbarkeit ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Ständige Anhebungen der Altersgrenze würden insbesondere jüngere Jahrgänge einseitig belasten.

Wer freiwillig länger arbeiten möchte, soll dafür Vorteile erhalten. Flexible Übergänge zwischen Arbeit und Rente stärken wir, indem Teilzeitarbeit mit Teilrente kombinierbar bleibt. Bei niedrigen Renten sind Freibeträge sinnvoll, um längeres Arbeiten attraktiv zu machen.

Wer 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin abschlagsfrei früher in Rente gehen. Lebensleistung verdient Respekt.

III. Rentenniveau sichern – Altersarmut verhindern

Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss eine ordentliche Rente erhalten, die den Lebensstandard sichert und armutsfest ist, so dass die Entscheidung über eine private Zusatzvorsorge freiwillig bleibt und nicht einem ökonomischen Zwang geschuldet ist.

Wir sichern das Rentenniveau bis 2031 bei mindestens 48 Prozent und streben einen Wiederanstieg auf 50 Prozent an. Damit steigen die Renten weiterhin im Gleichklang mit den Löhnen. Das schafft Sicherheit für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner.

Eine stabile gesetzliche Rente ist der wirksamste Schutz vor Altersarmut. Sie sorgt dafür, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben auf verlässliche Ansprüche vertrauen können.

  1. Parität wiederherstellen

Mit den Reformen der frühen 2000er Jahre wurde die paritätische Finanzierung faktisch aufgegeben.

Zur Kompensation der Kürzungen bei der gesetzlichen Rente mussten Beschäftigte zusätzlich privat vorsorgen. Während Arbeitgeber weiterhin 9,3 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, tragen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer faktisch eine deutlich höhere Gesamtbelastung.

Diese Schieflage ist nicht dauerhaft gerecht. Wir wollen schrittweise zur echten Parität zurückkehren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen wieder gleichermaßen Verantwortung tragen.

Eine starke gesetzliche Rente braucht eine faire Finanzierung. Die Rückkehr zur Parität ist Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Rentenversicherung ihre Rolle als tragende Säule der Alterssicherung erfüllen kann.

  1. Zusätzliche Altersvorsorge neu ordnen – einfach, kostengünstig und inklusiv

Die Riester-Rente ist in ihrer bisherigen Form gescheitert. Sie ist zu kompliziert, mit hohen Kosten belastet und erreicht gerade diejenigen nicht, die zusätzliche Vorsorge am dringendsten benötigen.

Wenn zusätzliche Altersvorsorge wirken soll, muss sie einfach, transparent und kostengünstig organisiert sein – und möglichst viele Menschen erreichen. Wir begrüßen deshalb, dass ein staatlich organisierter, kostengünstiger Altersvorsorgefonds nach schwedischem Vorbild als Standardprodukt eingeführt werden soll. Der öffentliche Vorsorgefonds kann für breite Bevölkerungsteile attraktiv sein, wenn er niedrige Kosten mit hoher Sicherheit und sozial, ethisch und ökologisch verantwortungsvoller Geldanlage kombiniert und entsprechende Anlagesegmente anbietet. Für eine solche Ausgestaltung setzen wir uns als SPD ein.

Um einen möglichst großen Verbreitungsgrad zu erreichen, sollte dieser Altersvorsorgefonds als so genanntes Opt-Out-Modell ausgestaltet werden, bei dem alle automatisch dabei sind – und wer nicht möchte, kann jederzeit widersprechen. Die Versicherten werden regelmäßig in verständlicher Sprache über diese Option informiert. Damit wird die Logik umgekehrt: Nicht mehr die Teilnahme muss aktiv beantragt werden, sondern nur noch der Ausstieg.

Für Menschen, denen eine Kapitalanlage zur Altersvorsorge aus Risikogründen suspekt ist, sollte als weiterer Durchführungsweg die Möglichkeit zusätzlicher freiwilliger Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung angeboten werden. Das ist transparent, effizient und nutzt die bestehende Infrastruktur.

Private Vorsorgeverträge bleiben möglich, müssen sich aber im Wettbewerb mit kostengünstigen öffentlichen Angeboten bewähren. Wer ein privates Angebot bevorzugt oder eine Aufbesserung seiner/ihrer Rente durch den Erwerb einer eigengenutzten Immobilien bevorzugt, kann die Opt-Out-Möglichkeit nutzen und unschwer wechseln.

  1. Betriebliche Altersvorsorge – durch den Arbeitgeber und ohne Schädigung der Sozialkassen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) kann die gesetzliche Rente nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Sie muss eine Zusatzleistung der Arbeitgeberseite sein und von dort ganz oder ganz überwiegend bezahlt werden. Sie ist durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zu regeln. Dabei kann sichergestellt werden, dass die bAV über Großbetriebe und den öffentlichen Dienst hinausgeht. Um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen einen einfachen und kostengünstigen Weg der Kapitalanlage für die bAV zu eröffnen, sollte dazu der geplante Altersvorsorgefonds für die geförderte private Vorsorge in geeigneter Weise mitgenutzt werden können.

Die bisher mögliche Finanzierung über eine Entgeltumwandlung lehnen wir ab. Beschäftigte verzichten auf Teile ihres Bruttolohns, um Beiträge in die bAV einzuzahlen. Diese Beiträge sind sozialabgabenfrei. Das bedeutet: Für jeden umgewandelten Euro fließen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, die Kranken- und die Pflegeversicherung. Die Folge ist eine strukturelle Schwächung der Beitragsbasis der Sozialversicherungssysteme. Gleichzeitig mindert die Entgeltumwandlung die spätere gesetzliche Rente der Beschäftigten, da die umgewandelten Beträge nicht beitragspflichtig sind. Das führt zu niedrigeren Rentenansprüchen und ist abzulehnen.

VII. Rentenzuschlag gegen Altersarmut

Wer trotz eines langen Arbeitslebens nur eine niedrige Rente erhält, soll einen steuerfinanzierten Rentenzuschlag erhalten – nach dem Vorbild Österreichs.

Dieser Zuschlag hebt niedrige Renten auf ein existenzsicherndes Niveau an und macht die Grundsicherung im Alter weitgehend überflüssig. Besonders Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien profitieren davon.

VIII. Zur Debatte über die „Überforderung“ durch Alterssicherung

In der öffentlichen Diskussion wird häufig behauptet, die steigende Zahl älterer Menschen werde unsere Gesellschaft finanziell überfordern. Diese Darstellung greift zu kurz.

Renten werden – heute wie morgen – aus dem jeweiligen Wirtschaftsprodukt finanziert. Entscheidend ist daher nicht allein das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnerinnen und Rentnern, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes.

Steigende Produktivität hat es in der Vergangenheit ermöglicht, dass weniger Erwerbstätige eine größere Zahl von Rentnerinnen und Rentnern finanzieren konnten. Technologischer Fortschritt und höhere Wertschöpfung pro Beschäftigten bleiben auch künftig der Schlüssel zur Sicherung der Alterssicherung.

Zudem sind staatliche Zuschüsse zur Rentenversicherung kein Kriseninstrument, sondern regulärer Bestandteil ihrer Finanzierung. Die gesetzliche Rente war immer eine gemeinsame Aufgabe von Beitragszahlern und Staat. Steuerzuschüsse dienen dazu, gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu tragen und die Stabilität des Systems zu sichern.

Hinzu kommt: Deutschland wendet im europäischen Vergleich einen unterdurchschnittlichen Anteil seines Bruttoinlandsprodukts für Alterssicherung auf. Während der EU-Durchschnitt bei 10,7 Prozent liegt, beträgt der Anteil hierzulande nur 9,5 Prozent. In absoluten Zahlen macht das aktuell einen Unterschied von rund 50 Mrd. Euro. Das zeigt: Es gibt Gestaltungsspielraum.

Eine wachsende Rentnerschaft ist Ausdruck steigender Lebenserwartung – ein gesellschaftlicher Fortschritt. Aufgabe der Politik ist es, wirtschaftliche Stärke, soziale Stabilität und Generationengerechtigkeit miteinander zu verbinden.

Fazit

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das sicherste und solidarischste Fundament unserer Alterssicherung.

Unser Ziel ist klar:

  • Die gesetzliche Rente stärken
  • Gerechtigkeit zwischen den Generationen sichern
  • Die Finanzierungsbasis verbreitern
  • Parität wiederherstellen
  • Altersarmut wirksam bekämpfen
  • Das Rentenniveau stabilisieren

Eine starke gesetzliche Rente ist Voraussetzung für sozialen Zusammenhalt, Vertrauen in unseren Sozialstaat und Sicherheit im Lebensverlauf.