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Beschluss des Landesparteitages vom 09.05.2026

 
 
09.05.2026

A 04: Rentenreform geschlechtergerecht umsetzen – Altersarmut von Frauen wirksam bekämpfen

Die Gremien der SPD auf Bundesebene werden aufgefordert, in den anstehenden Verhandlungen über Vorschläge für eine Rentenreform dafür Sorge zu tragen, dass eine strukturelle Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben ausgeglichen, und Altersarmut von Frauen wirksam verhindert werden kann. Die überwiegend von Frauen geleistete Sorgearbeit muss dabei eine Berücksichtigung finden.

Insbesondere sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  1. Anerkennung von Sorge-Arbeit als rentenrechtliche Leistung ohne gesonderten Antrag und ohne Mindestzeiten in der Pflege
  2. Einstieg in eine solidarische Altersversorgung sicherstellen, in dem alle Erwerbstätigen und alle Einkommensarten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Eine wirksame Verhinderung von Altersarmut insbesondere bei Frauen ist nur dann erfolgreich, wenn eine Rentenreform durch ein umfassendes Paket zum Abbau struktureller Benachteiligung von Eltern, die Sorgearbeit leisten, flankiert wird. Darüber hinaus ist erforderlich, die mit der demographischen Entwicklung verbundene Verschlechterung des Verhältnisses von geleistetem Arbeitsvolumen und dem Umfang der Rentenleistungen anzugehen. Dies beinhaltet:

  1. Gleichberechtigte Verteilung von Care-Arbeit (Kindererziehung und Pflege) systematisch befördern und eine verpflichtend paritätische Aufteilung der Elterngeldmonate einführen
  2. Eine stärkere Beteiligung des Bundes an einer verlässlichen Kinderbetreuung, um sowohl eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung zu schaffen und eine Erhöhung der Arbeitszeit sowohl für Frauen als auch für Männer zu ermöglichen
  3. Sukzessive Überführung von Minijob-Sonderregelungen zugunsten voll rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung
  4. Abschaffung des Ehegattensplittings
  5. Einführung einer garantierten Mindestrente
  6. Langfristige Finanzierungssicherheit unter Berücksichtigung des demografischen Wandels
  7. Einrichtung staatlicher Beratungsstellen mit gezielter Rentenberatung für Frauen, die den Fokus auf die unterschiedlichen Erwerbsbiografien legt

Diese zusätzlichen Leistungen sind aus Bundesmitteln zu finanzieren.