Beschluss des Landesparteitages vom 09.05.2026
09.05.2026
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Wir fordern:
- Eine bessere finanzielle Ausstattung der Justiz. Nur mit ausreichend personellen und finanziellen Ressourcen lässt sich eine solide Grundlage für ein gerechtes und leistungsfähiges Justizsystem schaffen.
- Mehr Personal bei Staatsanwaltschaft und Strafgerichten in den Bundesländern, um das Ziel Pebb§y 100 zu erreichen.
Unabhängige Verteidigung für alle
Wir fordern:
- Ein Recht auf Pflichtverteidigung für alle – auch bei geringfügigen Delikten. Jeder Mensch, der sich einem Strafverfahren stellen muss, soll Anspruch auf eine:n Verteidiger:in haben, der:die notfalls vom Staat gestellt wird. Dieses Recht muss bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens greifen. Niemand darf aus finanziellen Gründen davor zurückschrecken, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen
- Eine von Richter:innen unabhängige Auswahl der Pflichtverteidiger:innen. Die Auswahl soll durch eine unabhängige Stelle erfolgen, z.B. durch die Anwaltskammer, und nicht durch die Gerichte selbst.
- Eine angemessene Vergütung von Pflichtverteidiger:innen. Die Regelsätze für Pflichtverteidigungen müssen deutlich erhöht werden. Die Vergütung soll so bemessen sein, dass eine gleichwertige Verteidigung im Vergleich zu privat finanzierten Mandaten möglich ist.
Gerechtere Geldstrafen
Wir fordern:
- Eine realistische Ermittlung der finanziellen Verhältnisse. Um die Höhe von Tagessätzen angemessen festzulegen, soll die Justiz Zugriff auf relevante Daten der Finanzbehörden erhalten. Dafür ist auch eine Anpassung der Regelungen zum Steuergeheimnis erforderlich.
- Sozialverträgliche Tagessätze für Menschen mit sehr geringem Einkommen bzw. für Menschen, die am Rande des Existenzminimum leben. Für Menschen, die von Grundsicherung leben oder ihr Einkommen aufstocken müssen, sollen Tagessätze auf maximal fünf Euro pro Tag begrenzt werden. Diese Obergrenze soll regelmäßig überprüft und an wirtschaftliche Entwicklungen wie Inflation oder Krisen angepasst werden.
- Eine Änderung des § 4 (5) des Einkommensteuergesetzes, um zu verhindern, dass die Begleichung von Geldauflagen, Geldstrafen oder Anwaltskosten von Manager:innen eines Unternehmens zur Verringerung der Steuerlast genutzt werden kann.
Keine Besserstellung von Steuerdelikten!
Wir fordern:
- Keine Sonderbehandlung für Steuerdelikte. Die Steuerhinterziehung soll zukünftig nicht mehr in der Abgabenordnung geregelt sein, sondern im Strafgesetzbuch in die Systematik der Betrugsdelikte eingegliedert werden.
- Staatsanwält:innen und Richter:innen, die Fälle der Steuerhinterziehung bearbeiten, sollen zu Beginn dieser Tätigkeit eine gesonderte Schulung zur Aufklärung und juristischen Einordnung von Steuerdelikten absolvieren.
- Es soll gesetzlich geregelt werden, dass von der Einstufung des Betrugs als "gewerbsmäßig" oder von der Konsequenz für das Strafmaß Ausnahmen gemacht werden können, wenn es sich um geringe Schadenssummen handelt oder die Täter*innen aus wirtschaftlicher Not gehandelt haben.
Strafbefehlsverfahren reformiere
Wir fordern:
- Eine Zustimmungslösung für Strafbefehle. Ein Strafbefehl soll nur dann rechtskräftig werden können, wenn die beschuldigte Person ausdrücklich schriftlich dem Verzicht auf eine Hauptverhandlung zustimmt.
- Aktive Nachforschung bei ausbleibender Rückmeldung. Bleibt eine Antwort aus, muss geprüft werden, warum keine Rückmeldung erfolgt. Es muss sichergestellt werden, dass alle Menschen tatsächlich die Möglichkeit haben, ihr Recht auf eine mündliche Verhandlung wahrzunehmen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe darf keine neue Schuldhaft sein
Wir fordern:
- Bei mittellosen Menschen soll im Falle unbezahlter Geldstrafen das Verrichten gemeinnütziger Arbeit sowie, falls erforderlich, Maßnahmen zur Beendigung der Wohnungslosigkeit Vorrang vor der Ersatzfreiheitsstrafe haben.
Entkriminalisierung und soziale Hilfe statt immer härterer Strafen
Wir fordern:
- Eine Drogenpolitik nach Modell Portugals, wonach Konsumenten als Kranke, nicht als Verbrecher behandelt werden.
- Schwarzfahren entkriminalisieren. Das Fahren ohne Fahrschein führt jedes Jahr zu tausenden Strafverfahren und Ersatzfreiheitsstrafen, obwohl es sich faktisch häufig um ein Armutsproblem handelt. Wir fordern die Streichung der "Beförderung durch ein Verkehrsmittel" aus dem Straftatbestand des § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen).
- Armut und Obdachlosigkeit nicht kriminalisieren. Viele Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände treffen besonders häufig arme und obdachlose Menschen – etwa wegen Aufenthaltsverstößen oder Bettelverboten. Solche Maßnahmen können zwar kleinräumig übermäßige Konzentrationen von Drogenkonsum oder Betteln im öffentlichen Raum auflösen, lösen aber nicht das dahinterliegende soziale Problem. Stattdessen brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum, soziale Unterstützung und niedrigschwellige Hilfsangebote.