Beschluss des Landesparteitages vom 09.05.2026
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die SPD setzt sich für die Einführung einer effektiven Mindestbesteuerung sehr großer Vermögen in Deutschland ein und wirkt auf eine entsprechende europäische und internationale Koordinierung hin.
- Zielsetzung: Sicherstellung fairer effektiver Besteuerung
Ziel ist es, sicherzustellen, dass sehr große Vermögen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten. Maßstab ist das Leistungsfähigkeitsprinzip.
Extrem hohe Vermögen unterliegen heute häufig einer vergleichsweise niedrigen effektiven Gesamtbesteuerung. Ursachen sind insbesondere Unterschiede in der Besteuerung von Arbeits- und Kapitaleinkommen, Möglichkeiten zur Steuerstundung sowie internationale Gestaltungsoptionen.
Die Mindestbesteuerung setzt hier an: Sie stellt sicher, dass unabhängig von der Struktur der Einkünfte und Vermögensformen eine angemessene effektive Steuerbelastung erreicht wird.
- Ausgestaltung der Mindestbesteuerung
- Persönlicher Anwendungsbereich
Die Mindestbesteuerung erfasst natürliche Personen bzw. Haushalte mit einem Nettovermögen von mehr als 100 Millionen Euro. - Effektiver Mindeststeuersatz
Für diese Vermögensgruppe wird eine effektive Mindestbesteuerung in Höhe von 2 % des Nettovermögens angestrebt. - Mechanismus der Mindestbesteuerung
Die Mindestbesteuerung wirkt als Ergänzungsinstrument:
Liegt die tatsächliche effektive Gesamtsteuerbelastung (insbesondere auf Einkommen, Kapitalerträge und Unternehmensgewinne) unterhalb des Mindestniveaus, wird eine Ausgleichsabgabe erhoben, bis das Mindestniveau erreicht ist.
III. Differenzierte Behandlung von Vermögensarten
Zur Sicherstellung ökonomischer Effizienz und zur Vermeidung unerwünschter Nebenwirkungen wird die Mindestbesteuerung differenziert ausgestaltet:
- Liquide Vermögen
Für liquide Vermögenswerte (z. B. börsennotierte Wertpapiere) kann die Mindestbesteuerung unmittelbar angewendet werden. - Unternehmensvermögen
Für Betriebsvermögen und unternehmerische Beteiligungen wird die tatsächliche Steuerbelastung auf Gewinne und Ausschüttungen berücksichtigt.
Eine ergänzende Mindestbesteuerung greift insbesondere dann, wenn über längere Zeiträume eine unterdurchschnittliche effektive Besteuerung vorliegt. - Illiquide Vermögen
Für schwer veräußerbare Vermögenswerte können Stundungsregelungen vorgesehen werden. Diese sind jedoch an klare Bedingungen zu knüpfen und grundsätzlich zinsbewehrt auszugestalten, um dauerhafte Steuervermeidung auszuschließen.
- Bewertung und Rechtssicherheit
Zur Gewährleistung praktikabler und rechtssicherer Verfahren werden:
- standardisierte Bewertungsmethoden angewendet,
- vereinfachte Verfahren und Bandbreitenlösungen vorgesehen,
- besondere Regelungen für mittelständische und familiengeführte Unternehmen entwickelt.
Ziel ist eine praktikable Umsetzung bei gleichzeitig hoher Rechtssicherheit.
- Vermeidung von Steuerflucht und Umgehung
Die Mindestbesteuerung wird durch geeignete Maßnahmen flankiert:
- Weiterentwicklung bestehender Wegzugsbesteuerungsregelungen,
- verbesserte internationale Zusammenarbeit und Informationsaustausch,
- konsequente Schließung von Gestaltungsmöglichkeiten.
- Europäische und internationale Perspektive
Deutschland soll die Initiative für eine koordinierte Mindestbesteuerung sehr großer Vermögen auf europäischer Ebene ergreifen.
Langfristig ist eine Einbettung in internationale Vereinbarungen anzustreben, analog zur globalen Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen.
Die nationale Einführung dient dabei als erster Schritt zur internationalen Koordinierung.
VII. Verwendung der Mehreinnahmen
Die zusätzlichen Einnahmen sollen gezielt zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Bundesländer eingesetzt werden, insbesondere für:
- Bildung und Forschung
- Infrastruktur
- Klimaschutz und Transformation