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Beschluss des Landesparteitages vom 27.09.2025

27.09.2025

A 19: Hochschul- und Wissenschaftsausgaben oberhalb von 1 Prozent des BIP von der Schuldenbremse ausnehmen

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Der Landesparteitag fordert den Senat, die SPD-Fraktionen in Bürgerschaft und Bundestag, sowie den Parteivorstand der SPD auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der geplanten Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz festgeschrieben wird, dass Ausgaben von Bund und Ländern für Wissenschaft und Hochschulen, die ein Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsprodukts übersteigen, von den Vorgaben der Schuldenbremse ausgenommen werden.