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Beschluss des Landesparteitages vom 27.09.2025

27.09.2025

A 20: Prüfung einer Leerstandsabgabe im Land Bremen

Der Senat und Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, zu prüfen, ob und in welcher Form eine Abgabe auf längerfristig leerstehende Wohnimmobilien im Land Bremen eingeführt werden kann.

Dabei sind insbesondere zu untersuchen:

  1. die rechtlichen Grundlagen und Kompetenzen auf Landes- und Kommunalebene,
  2. die Ausgestaltungsmöglichkeiten einer Leerstandsabgabe (z. B. als kommunale Abgabe oder als Zuschlag zur Grundsteuer),
  3. Kriterien für die Abgrenzung von Leerständen (z. B. Dauer, Ausnahmen bei Sanierungen oder Erbfällen),
  4. die Höhe und Staffelung der Abgabe in Abhängigkeit von Dauer und Wert der Immobilie,
  5. die Verwendung der Einnahmen, insbesondere zweckgebunden für wohnungspolitische Maßnahmen,
  6. Erfahrungen aus anderen Bundesländern sowie aus dem Ausland.