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Beschluss des Landesvorstands vom 8. November 2013

11.11.2013
Beteiligung der Parteigremien an Personalentscheidungen für den Fall einer Regierungsbeteiligung der SPD
Die SPD arbeitet derzeit mit großem Erfolg daran, die Transparenz der innerparteilichen Willens-bildung und die Beteiligungsmöglichkeiten der Mitglieder weiter zu verbessern. Dies gilt insbesondere auch für die laufenden Koalitionsverhandlungen. Erstmalig in der Parteigeschichte werden die Mitglieder im Rahmen einer verbindlichen Mitgliederbefragung über die Annahme oder Ablehnung der auszuhandelnden Koalitionsvereinbarung abstimmen können.
Gegenwärtig wird über die politischen Grundlagen für eine mögliche Regierungsbeteiligung der SPD verhandelt. Deshalb ist es richtig, dass die SPD derzeit ausschließlich über Sachfragen und nicht über Personalfragen diskutiert. Personalfragen stellen sich nur und erst dann, wenn die Mitglieder der auszuhandelnden Koalitionsvereinbarung zustimmen. Gleichwohl ist es schon jetzt erforderlich, die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Gremien der SPD an etwa zu treffenden Personalentscheidungen beteiligt werden. Der Bundesparteitag spricht sich dafür aus, dass im Falle eines zustimmenden Mitgliedervotums und einer Beteiligung der SPD an der Bundesregierung die sozialdemokratischen Kandidatinnen und Kandidaten für ein Ministeramt vom Parteikonvent oder, sollte eine Einberufung des Konvents aus terminlichen Gründen nicht rechtzeitig möglich sein, vom Parteivorstand nominiert werden.
Für die Zukunft soll der Grundsatz gelten: Alle sozialdemokratische Kandidatinnen und Kandida-ten für Regierungsämter im Bund werden vom Parteitag oder vom Parteikonvent nominiert.

Der Bundesparteitag beauftragt den Parteivorstand, die Einzelheiten des Nominierungsverfahrens zu regeln.