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Beschluss des Landesvorstands vom 23. September 2013

25.09.2013
Mit unserem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl hat sich die SPD als die Gerechtigkeitspartei in Deutschland positioniert und damit viele Wählerinnen und Wähler überzeugt.
Mit unserem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl hat sich die SPD als die Gerechtigkeitspartei in Deutschland positioniert und damit viele Wählerinnen und Wähler überzeugt. Um die seit 2009 zurückgewonnene Glaubwürdigkeit nicht wieder zu verspielen und ein deutliches Profil der sozialen Gerechtigkeit sicherzustellen, sind u. a. folgende Ziele für uns unverzichtbar:

1. Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sowie die Durchsetzung des Prinzips Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und das Verbot sachgrundloser Befristung von Beschäftigungen

2. Die Sicherung des Rentenniveaus sowie der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren

3. Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes zur Finanzierung von Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Stärkung der Kommunen, Abschaffung des sogenannten Betreuungsgeldes

4. Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft

Außerdem hat die Durchsetzung folgender Punkte für uns Priorität:

Einführung von Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer

Solidarische Absicherung der Lebensrisiken Krankheit und Pflege (Bürgerversicherung)

Konsequente Finanzmarktregulierung (Trennbanken, Schattenbanken)

Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur durch Aufhebung des Kooperationsverbotes

Rechtstaatliche Entschärfung der Sicherheitsgesetze

Um ein Höchstmaß an Transparenz, innerparteilicher Demokratie und Geschlossenheit zu gewährleisten, werden die Gliederungen und die Mitglieder der SPD vom Parteivorstand umfassend über mögliche Gespräche mit anderen Parteien informiert und (beispielsweise über den Parteikonvent) in die Entscheidungsfindung einbezogen.

Sollte es eine konkrete Vereinbarung über die Bildung einer Regierung geben, wird diese den Mitgliedern der SPD zur Beschlussfassung im Wege des Mitgliederentscheids vorgelegt. Damit sich das Verfahren nicht zu lange hinzieht, soll dieser Mitgliederentscheid an einem Tag rechtzeitig vor dem Bundesparteitag im November durchgeführt werden. Der Parteikonvent beauftragt den Parteivorstand, alle hierfür erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die geeigneten organisatorischen Vorkehrungen zu treffen.