Beschluss des Landesvorstandes vom 15.06.2026
15.06.2026
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium löst das Ziel des Koalitionsvertrages einer „großen Pflegereform“ zur „Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege“ nicht ein. Im Gegenteil: Er ist im Wesentlichen ein Sparpaket mit Leistungsverschlechterungen für Pflegebedürftige, ihre pflegenden Angehörigen und die Beschäftigten in der Pflege.
- Die ersatzlose Streichung des Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 führt zum Verlust bestehender Unterstützungsstrukturen. Wer die Betreuung und Haushaltsführung bisher mithilfe dieser Leistungen organisiert hat, steht nun vor einer deutlichen Verschlechterung seiner Situation. Diese Leistung war gedacht, um stärkere Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verzögern – ihr Wegfall ist ein Schritt rückwärts. Prävention sieht anders aus!
- Wir kritisieren nachdrücklich die Absenkung der Beiträge zur Rentenversicherung für nicht erwerbsmäßig pflegende Personen um 30 Prozent. Dies trifft in erster Linie Frauen, die traditionell nach wie vor diejenigen sind, die Care Aufgaben übernehmen. Sie leisten die Pflege, reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben Berufstätigkeit auf und erhalten dafür in Zukunft noch weniger Ausgleich im Rentenalter als nach der bisherigen Regelung, die bereits am unteren Rand des Akzeptablen angesiedelt war. Geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten und Fehlanreize werden manifestiert. Auch hier wird die ambulante Versorgung geschwächt.
- Wenn Tariflöhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, trifft das vor allem Pflegekräfte und gemeinnützige Träger, die nach Tarif bezahlen. Wer Tarifbindungen infrage stellt, greift die Tarifautonomie an – und damit nicht nur die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen, sondern auch die Zukunft der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen.
- Durch neue Beurteilungsrichtlinien soll die Eingruppierung in Pflegegrade „nach unten korrigiert“ werden. Das führt wegen der damit verbundenen Personalzumessung zu weniger Personal in den Einrichtungen – bei gleichbleibendem Pflegebedarf.
- Die von Fachverbänden und Sozialhilfeträgern geforderte Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die Finanzierung der Ausbildungskosten in der Pflege durch Steuermittel fehlen in Gesetzentwurf.
- Die Möglichkeit einer umfassenden Information von pflegebedürftigen Personen und ihren An- und Zugehörigen über Leistungen, Angebote und die in Anspruch genommenen Leistungen sowie die Möglichkeit, Anträge und Anfragen zentral über ein digitales Portal zugänglich zu machen, begrüßen wir. Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass all diese Möglichkeiten weiterhin auch analog zur Verfügung gestellt werden.
- Die schon jetzt bestehenden Ungerechtigkeiten, die hohen Eigenanteile, der schnelle Weg in die Sozialhilfe sowie der Personalmangel werden nicht beseitigt.
Die SPD Bremen fordert dagegen:
- Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollkostenversicherung, mit einer Begrenzung der Eigenanteile als erstem Schritt (sog. Sockel-Spitze-Tausch)
- Einbeziehung der gesamten Bevölkerung mit einer Verbeitragung aller Einkommensarten bis zu der Beitragsbemessungsgrenze, die bisher in der Rentenversicherung (West) gilt.
- Übernahme versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln
- Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung in die gesetzliche Versicherung, zunächst Einbeziehung der Rücklagen zur Abwendung der Finanzierungsprobleme.
- Verstärkung der Werbung und Ausbildung von Fachkräften, Verbesserung der Arbeitsbedingungen auch zur Reduzierung der Abbrüche.
- Weitere Schritte in Richtung der Organisation der Pflege im Quartier, mit innovativen Wohn- und Versorgungsformen, Vernetzung der Angebote vor Ort, lokaler Beratungsangebote, präventiven Angeboten im Sinne von „caring communities“.