Beschluss des Landesvorstandes vom 16.03.2026
Die Zuwanderung hat eine enorme Bedeutung für den Erfolg der Bremer Wirtschaft. Schon seit Jahrzehnten trägt die Leistung der zugewanderten Menschen in Bremen und Bremerhaven unsere Wirtschaft entscheidend mit, genauso wie unser gesellschaftliches Leben in Vereinen und Nachbarschaften. In den letzten Jahren hat die Bedeutung erfolgreicher Arbeitsmarktintegration aber noch einmal deutlich zugenommen:
Seit 2015 verzeichnet das Land Bremen immer neue Beschäftigungsrekorde, die den Fachkräftemangel dämpfen. Erstmals arbeiten in unserem Bundesland 350.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Diese Zuwächse sind zu zwei Dritteln auf Menschen ohne deutschen Pass zurückzuführen. Pflege, Gesundheits- und Sozialberufe, Tourismus und Gastronomie sowie Verkehr und Lagerei sind nur einige Beispiele für Branchen, in denen ohne die Arbeitsleistung zugewanderter Menschen in Bremen und Bremerhaven längst gar nichts mehr gehen würde.
Auch am Ausbildungsmarkt nimmt die Bedeutung zugewanderter Menschen stark zu: Im Sommer 2025 hatte jeder dritte Bewerber um eine Ausbildungsstelle im Land Bremen keinen deutschen Pass. Ohne diese jungen Menschen stünden die Ausbildungsbetriebe im Land Bremen vor einem unlösbaren Problem.
Umso wichtiger ist es deshalb, zugewanderten Menschen frühzeitig Zugang zu Bildung, Beratung und Anerkennungen zu ermöglichen. Dazu zählt insbesondere das Deutschlernen. Sprachbildung ist zwingende Voraussetzung für Erwerbsfähigkeit und damit, um die Zuwanderung auch in rein ökonomischer Hinsicht zum Win-Win für das Land Bremen zu machen.
Die Dobrindt’schen Zugangssperren zu Integrationskursen für bestimmte Gruppen von Zugewanderten drohen diese Erfolgsentwicklung abzuwürgen. Senat und Bildungsträger schätzen, dass hiervon etwa 2.000 Menschen in Bremen betroffen sein werden.
Vor diesem Hintergrund fordert der SPD-Landesvorstand
- den Bundesinnenminister auf, den Zulassungsstopp rückgängig zu machen. Der Landesvorstand bittet den Senat, eine entsprechende Entschließung in den Bundesrat einzubringen.
- rechtliche Spielräume in Bremen und Bremerhaven zu nutzen, um möglichst vielen Menschen, die auf einen Integrationskurs warten, einen Platz zu ermöglichen. Die Möglichkeit, Menschen durch eine formelle Verpflichtung einen Platz in einem Integrationskurs zu verschaffen (§ 5b Asylbewerberleistungsgesetz bzw. §3 (4) SGB II), soll so umfänglich wie möglich in unseren beiden Städten genutzt werden. Der Landesvorstand bittet Senat und Magistrat, diese Möglichkeit offensiv zu nutzen.
- auch durch Landesmittel zusätzliche Kapazitäten für Sprachbildung zu schaffen.
- Der Landesvorstand bittet die Arbeits- und Sozialsenatorin, mit Unterstützung des Senats finanzielle Mittel für zusätzliche Deutschkurse im Land Bremen bereitzustellen. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, können die von der Bremer Koalition in einem beachtlichen Kraftakt bereitgestellten zusätzlichen Landesarbeitsmarktmittel perspektivisch auch für Sprachkurse mit klarem Arbeitsmarktbezug genutzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die Kurse Zertifikatsprüfungen vorsehen, um den Teilnehmenden formell anerkannte Sprachniveaus zu verschaffen.
- In Ergänzung zum Regelangebot des BAMF, das Azubi-Berufssprachkurse vorsieht, können aufgrund von Vereinbarungen der Sozialpartner Mittel des Ausbildungsunterstützungsfonds für die begleitende Sprachbildung von Auszubildenden während der Ausbildung sowie am Übergang Schule/Ausbildung genutzt werden.
- Gerade in Branchen mit hohem Fachkräftebedarf sind Sprachkompetenzen der Beschäftigten im unmittelbaren Interesse des Arbeitgebers. Hier können auch Arbeitgeber einen Beitrag zur Finanzierung von Sprachkursangeboten leisten, weil sie von sprachlich gut integrierten Beschäftigten profitieren. Betriebliche Angebote oder gemeinsame Finanzierungsmodelle können dazu beitragen, mehr und gleichzeitig passgenaue, arbeitsmarktorientierte Sprachbildung zu ermöglichen.
Darüber hinaus begrüßt der Landesvorstand das Verfahren der Arbeitssenatorin zur Entwicklung einer Landesarbeitsmarktstrategie, die mithilfe der Landesarbeitsmarktmittel wegfallende ESF- und Bundesmittel weitgehend kompensiert und so zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten und wichtige Anlaufstellen in den Quartieren absichern kann. Der Landesvorstand unterstreicht, dass gerade in den innenstadtferneren Stadtteilen örtlich verankerte Träger von Arbeitsmarktmaßnahmen wie etwa Mütterzentren zugleich unverzichtbare Anlaufstellen im Quartier sind. Er betrachtet deshalb mit Sorge, dass bei Wegfall der Finanzierung von Arbeitsgelegenheiten, wie zuletzt in Form von Bundes- und EU-Mitteln, nicht nur die Beschäftigungsangebote, sondern auch die Einrichtungen selbst unmittelbar gefährdet sind. Grund ist, dass sie auch ihre Grundfinanzierung aus den Platzpauschalen der Beschäftigungsförderung bestreiten müssen. Der LaVo bittet die Arbeitssenatorin zur Absicherung dieser Einrichtungen künftig eine institutionelle Förderung vorzusehen. Im Gegenzug können die Ansätze für Overheadkosten je Teilnehmer:in an Arbeitsmarktmaßnahmen verringert werden.