Seitenpfad:

Beschluss des SPD-Landesvorstandes vom 6. August 2010

06.08.2010
Re-Kommunalisierung der Energieversorgungsnetze
Der Landesvorstand der Bremer SPD bekräftigt im Interesse einer klimafreundlichen, sozial gerechten und zukunftssicheren Energiepolitik die Forderung nach einem stärkeren öffentlichen Einfluss auf die Versorgungsinfrastruktur. Senat und Magistrat werden gebeten, mit dem Ziel der Stärkung der Energiestandorte Bremen und Bremerhaven eine mögliche Re-Kommunalisierung der Leitungsnetze für Strom, Gas und Fernwärme in den beiden Stadtgemeinden mit Auslaufen der derzeitigen Konzessionsverträge Ende 2014 zeitnah zu prüfen. Begründung: Der Landesparteitag der Bremer SPD hat am 21. März 2009 unter der Überschrift „Für einen fairen Ausgleich von Ökologie, Ökonomie und Sozialem“ einen Grundsatzbeschluss für eine moderne Energiepolitik gefasst. Darin wird unter anderem gefordert, die öffentliche Kontrolle der Leitungsnetze zu verstärken, um die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine klimafreundliche, sozial gerechte und zukunftssichere Energiepolitik zu verbessern. Ein Instrument der öffentlichen Kontrolle der Leitungsnetze ist ihre Überführung in eine zu gründende nationale Netz-AG unter maßgeblicher Beteiligung der öffentlichen Hand. Dies kommt allerdings nur bei den meist überregionalen Transport-Netzen in Betracht. Was die lokalen Verteilungs-Netze betrifft, sollte die öffentliche Kontrolle nicht durch eine nationale Netz-AG erfolgen, sondern ist effektiver dadurch zu gewährleisten, dass das Eigentum auf die jeweils betroffenen Gemeinden übergeht. In den letzten Jahren ist bundesweit ein deutlicher Trend zur Re-Kommunalisierung der lokalen Netzinfrastruktur zu beobachten. Dieser Trend dürfte sich weiter verstärken, weil in den kommenden Jahren viele Konzessionsverträge auslaufen. Die zwischen den Stadtgemeinden und der swb AG geschlossenen Konzessionsverträge laufen Ende 2014 aus. Der formale Prozess des Neuabschlusses muss spätestens Ende 2012 mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vertragsendes eingeleitet werden. Die Erfahrung aus anderen Kommunen zeigt, dass mit den konzeptionellen Vorüberlegungen spätestens zwei Jahre vor diesem Termin begonnen werden muss, um eine intensive energiepolitische, wirtschaftliche und rechtliche Prüfung und Bewertung der verschiedenen Handlungsoptionen der Stadtgemeinden zu ermöglichen. Die Neuvergabe der Konzessionen unterliegt grundsätzlich der freien Entscheidung der Stadtgemeinden. Es wird gesetzlich nicht vorgegeben, welche Auswahlkriterien anzuwenden sind. Die Vergabe hat allerdings in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu erfolgen. Zuständig für den Abschluss der Konzessionsverträge ist in der Stadtgemeinde Bremen die Senatorin für Finanzen und in der Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat. Alternativ zur Neuvergabe der Konzessionen an Dritte (z.B. die swb AG oder ein anderes Versorgungsunternehmen) können die Stadtgemeinden die Netze auch selber als Eigentümerinnen übernehmen und anschließend an einen Netzbetreiber (z.B. die swb AG oder ein anderes Versorgungsunternehmen) verpachten. Die Erfahrung zeigt, dass mit dem am Markt zu erzielenden Pachtzins regelmäßig der Kaufpreis für das Netz refinanziert und eine Rendite erzielt werden kann, die das Aufkommen der Konzessionsabgabe, deren Höhe durch die Konzessionsabgabenverordnung bundesrechtlich begrenzt ist, übersteigt. Denkbar ist auch, dass die Stadtgemeinden die Netze nicht direkt erwerben, sondern die Konzessionen an neu zu gründende kommunale Netzgesellschaften (Netz-Bremen GmbH bzw. Netz-Bremerhaven GmbH) vergeben. In diesem Fall erwerben die Netzgesellschaften das Eigentum an den Netzen und treten den Netzbetreibern gegenüber als Verpächter auf. Bei den Netzgesellschaften kann es sich um rein kommunale oder um gemeinsam mit einem privaten Partner gebildete Einrichtungen handeln. Auch die Bildung einer gemeinsamen Netzgesellschaft der beiden Stadtgemeinden käme in Betracht. Da die Re-Kommunalisierung der Gas-, Strom- und Fernwärmenetze nicht nur den kommunalen Einfluss auf die Energieversorgung stärken würde, sondern auch vieles dafür spricht, dass sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorteilhaft für die Stadtgemeinden sein kann, sollte diese Variante vom Senat und vom Magistrat sehr ernsthaft geprüft werden. Mit der Prüfung sollte wegen des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs noch in dieser Wahlperiode begonnen werden.