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Corona-Notbetreuung auf belastete und bedürftige Kinder ausweiten

03.04.2020

SPD-Landesvorsitzende Sascha Karolin Aulepp fordert, die Corona-Notbetreuung auch für besonders belastete und bedürftige Kinder auszuweiten

Angesichts der weiteren Schließungszeiten und der anhaltenden Kontaktbeschränkungen, deren Ende nicht absehbar ist, fordert die SPD-Landesvorsitzende Sascha Karolin Aulepp, die Corona-Notbetreuung auch für besonders belastete und bedürftige Kinder auszuweiten.

Aulepp: „Nach der Einschätzung von Fachleuten wirken sich die Ausgangsbeschränkungen besonders negativ auf Kinder aus, die aus Verhältnissen kommen, die unter Armut leiden.“

Aktuell äußert sich die Sozialwissenschaftlerin Dr. Alexandra Langmeyer mit Verweis auf eine aktuelle Studie des Deutschen Jugendinstitutes dazu und verweist auf die besondere Bedürftigkeit dieser Kinder. „Vor allem wenn in kleinen Wohnungen unter existenziellen Sorgen wegen Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Kinder auch noch nerven, kann es zu erheblichen Problemen kommen“, so Frau Dr. Langmeyer. Und weiter: „Die aktuelle Corona-Krise dürfte die negativen Folgen von Armut noch verstärken, nicht nur, weil Existenzängste zunehmen, sondern auch, weil Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen besonders für arme Familien zur Belastungsprobe werden.“ Und auch das Bremer Kinderschutz-Zentrum ist besorgt, dass mit der Kinderbetreuung wichtige Bezugspersonen und Entlastungsmöglichkeiten für die Familien wegfallen.

Aulepp betont: „Richtig ist, dass unsere Notbetreuung sicherstellen muss, dass Eltern in systemrelevanten Berufen der kritischen Infrastrukturen und der notwendigen Versorgung der Bevölkerung weiterhin arbeiten können. Gerade unter anhaltenden Einschränkungen der sozialen Kontakte und der strikten Aufforderung, zu Hause zu bleiben, ist es aber zunehmend wichtig, auch die Bedürfnisse der Kinder in den Blick zu nehmen. Ich erwarte, dass auch die Kinder, wo ein besonderer Bedarf festgestellt wird, spätestens nach Ostern im Rahmen der Notbetreuung unsere Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und die Schulen besuchen können.“