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Noch immer notwendig: Am 25. November 2017 steht der 1981 ins Leben gerufene „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ unter dem Motto „Frei leben – ohne Gewalt!“

22.11.2017

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2017, erklärt die Vorsitzende der SPD-Landesorganisation Bremen, Sascha Karolin Aulepp:

"Nach wie vor sind Frauen und Mädchen weltweit Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt, und das allein aus dem Grunde, weil sie weiblich sind. Immer noch ist es unerträgliche – und alltägliche – Realität, dass Frauen vergewaltigt, gefoltert oder seelisch misshandelt werden, auch bei uns, oft genug in der eigenen Familie. Das müssen wir offen und laut anprangern, immer dann, wenn uns diese Realität begegnet, und auch gemeinsam mit anderen, weltweit, an offiziellen Gedenktagen wie dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen.


Frei leben – ohne Gewalt. Das sagt sich leicht und klingt so selbstverständlich, ist es aber für viele Frauen – jede dritte in Europa! – nicht. Jede Frau, jedes Mädchen, hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden. Und diejenigen, die dennoch Opfer von Gewalt werden, haben ein Recht auf Hilfe. Denn nach wie vor fällt es vielen Frauen nicht leicht, sich aus gewalttätigen Beziehungen zu lösen.


Es ist gut, wenn mehr Frauen und Mädchen auch in unserem Bundesland staatlichen Schutz und staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. Klar ist aber auch: Unsere Frauenhäuser sind mehr als ausgelastet. Das zu ändern, kostet Geld. Frauenhäuser als zentraler Bestandteil des Schutzes von Frauen und Kindern vor Gewalt müssen endlich überall auskömmlich finanziert werden. Das darf nicht von der Finanzlage der jeweiligen Kommune abhängen, das kann und darf nicht davon abhängen, wo eine Frau in Not gerät, zumal Flucht vor Gewalt Frauen und ihre Kinder oft über Gemeinde- und Landesgrenzen führt. Menschen Schutz zu bieten ist eine Aufgabe, aus der sich der Bund nicht hinausstehlen darf.


Aber Frauenhäuser alleine reichen nicht aus. Frauen in Not brauchen Unterstützung, wenn sie sich aus Bevormundung und Gewalt befreien wollen, bei den Gängen zu Behörden, durch Be-ratung oder Therapie. Auch das muss für jede Frau, unabhängig davon, wo sie lebt und wo sie Schutz sucht, finanziert werden, auch hier ist der Bund in der Pflicht.   

Und die betroffenen Frauen und Mädchen brauchen eine realistische und langfristige Perspektive für ein freies Leben – dazu gehört zu allererst eine eigene Wohnung, und das sobald die Lebenssituation das Verlassen des Frauenhauses ermöglicht und nicht andersherum. Die Notwendigkeit, schnell und umfangreich bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist auch eine Notwendigkeit zum Schutz von Frauen vor Gewalt.