Seitenpfad:

SPD-Landesvorstand entscheidet über weiteres Vorgehen im Parteiordnungsverfahren gegen Dr. Martin Korol

17.06.2013
Der Landesvorstand der SPD Bremen hat in seiner heutigen Sitzung die Entscheidung der Landesschiedskommission vom 31. Mai 2013 im Parteiordnungsverfahren gegen Dr. Martin Korol beraten. Die Schiedskommission hat in der Entscheidung das Ruhen aller Rechte Dr. Korols aus der SPD-Mitgliedschaft für die Dauer von zwei Jahren angeordnet.
Der Landesvorstand begrüßt, dass die Schiedskommission keinen Zweifel daran lässt, dass Dr. Korol mit seinen öffentlichen Äußerungen in erheblicher Weise gegen die Grundsätze der SPD verstoßen und der Partei dadurch Schaden zugefügt hat. Der Landesvorstand nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Schiedskommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der zugefügte Schaden unter Abwägung aller Umstände nicht schwer genug wiegt, um Dr. Korol aus der SPD auszuschließen.

Die Anordnung des Ruhens der Rechte aus der Mitgliedschaft ist gemäß § 35 Organisationsstatut nach dem Parteiausschluss die zweitschärfste Parteistrafe, die in einem Parteiordnungsverfahren verhängt werden kann. Sollte es während der Dauer des Ruhens der Rechte aus der Mitgliedschaft zu einem erneuten erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der SPD kommen, kann ein erneutes Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses eingeleitet werden.

Die Erfolgsaussichten einer möglichen Berufung zur Bundesschiedskommission im laufenden Parteiordnungsverfahren sieht der Landesvorstand nach rechtlicher Beratung als ungewiss an. Der Landesvorstand wird jedoch aus Gründen der Fristwahrung zunächst Berufung einlegen, um Vorsorge für eine mögliche Berufung des Antragsgegners zu treffen.