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Schiedsspruch zum Parteiordnungsverfahren gegen Dr. Martin Korol

03.06.2013
Entscheidung im Parteiordnungsverfahren gegen Dr. Martin Korol
Stellungnahme des SPD-Landesvorsitzenden, Dr. Andreas Bovenschulte, zur Entscheidung der Landesschiedskommission.

„Die Entscheidung der Landesschiedskommission, Dr. Martin Korol für eine Dauer von zwei Jahren die Mitgliedsrechte zu entziehen, nehme ich zur Kenntnis. Wir fühlen uns in unserer Position weitgehend bestätigt. In ihrer Begründung folgt die Landesschiedskommission den Argumenten des Landesvorstandes als Antragsteller. Die Landesschiedskommission stellt fest, dass Dr. Martin Korol in erheblichem Maße gegen die Grundsätze der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands verstoßen hat und dass der SPD dadurch ein Schaden entstanden ist. In der Entscheidung der Landesschiedskommission heißt es dazu:

„Diesem elementaren Grundwertbekenntnis [dem Grundsatzprogramm zugrundeliegenden Menschenbild] der SPD stehen die vom Antragsteller vorgelegten und im Tatbestand wörtlich wiedergegebenen Textpassagen des Antragsgegners, der das Verfassen dieser Passagen nicht in Abrede genommen hat, in ihrem Inhalt, ihrer Thematik, ihrer Argumentationsweise und ihrem verwendeten Vokabular diametral entgegen und sind mit den dargestellten Grundsätzen der SPD in keiner Form vereinbar.“

Und weiter:

„Durch das Verhalten des Antragsgegners (Dr. Martin Korol) ist Schaden für die SPD entstanden Der Begriff Schaden ist politisch zu verstehen.“

Die mediale Berichterstattung über die Äußerungen von Dr. Martin Korol waren seine Parteizu-gehörigkeit und die Aufmachung seiner Homepage augenscheinlich der SPD zuzuordnen und gefährdeten so das Ansehen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die SPD. In der Entscheidung der Landessschiedskommission heißt es ferner.

„Diese Presseartikel mussten in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, die Thesen des Antragsgegners würden auch – zumindest in Teilen – von der SPD vertreten. Damit ist in program-matischen Grundfeldern der SPD öffentlich Unsicherheit über die Haltung der Partei entstanden. Der Einsatz der SPD für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung aller Menschen, gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sowie für die Gleichberechtigung der Geschlech-ter ist herabgewertet worden. Dieses Verhalten des Antragsgegners beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verlässlichkeit des Einsatzes der SPD für diese Grundwerte.“

Abweichend von der im Antrag des Landesvorstandes vertretenen Auffassung beurteilt die Lan-desschiedskommission den entstandenen Schaden für die SPD als nicht schwer genug, um einen Parteiausschluss auszusprechen. Der Landesvorstand wird über die Entscheidung in seiner Sitzung am 14. Juni 2013 beraten.“

Die Entscheidung der Landesschiedskommission finden Sie hier.