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Selbstverpflichtung ist gescheitert - Zivilklausel muss ins Hochschulgesetz!

15.05.2012
Zu dem nach Medienberichten offensichtlichen Verstoß gegen die Selbstverpflichtung zur ausschließlich zivilen Forschung an der Universität Bremen erklärt der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und wissenschaftspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Elias Tsartilidis, MdBB:
„Der nach Medienberichten offenkundige Verstoß der Universität Bremen gegen ihre Selbstverpflichtung zur ausschließlich zivilen Forschung unterstreicht die Richtigkeit und die Notwendigkeit der Aufnahme einer Zivilklausel ins Bremische Hochschulgesetz, wie sie von der SPD gefordert wird. Wenn an der Universität Bremen tatsächlich mehrere Jahre lang ein Forschungsprojekt mit militärischen Hintergrund durchgeführt wurde, wäre dies ein eklatanter Verstoß gegen die selbst auferlegten Regeln und das Rektorat der Universität, das eine gesetzliche Festschreibung der Zivilklausel ablehnt, muss sich fragen lassen, wie es dazu kommen konnte. Dieser Vorgang macht deutlich, dass die Selbstverpflichtung alleine nicht ausreicht – zumal die Universitätsleitung die Einhaltung offensichtlich nicht hinreichend kontrolliert hat. Die SPD hat bereits eine parlamentarische Initiative zur Aufnahme einer Zivilklausel ins Bremische Hochschulgesetz gestartet. Wir erwarten nun von unserem Koalitionspartner, seine bisher formulierten Vorbehalte gegen eine gesetzliche Regelung aufzugeben und mit uns zusammen zügig sicherzustellen, dass an der Universität Bremen und an allen weiteren Hochschulen des Landes ausschließlich Forschung betrieben wird, die friedlichen Zwecken dient.“